AGB und Wiederrufsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
HERE-TECH Solution Graffiti-Entfernung.
Stand : 23.04.2026
Vertragsgrundlage
Bei Abschluss eines Vertrages zwischen der Firma Here-Tech Solution (folgend: Auftragnehmer) und dem Kunden (folgend: Auftraggeber) finden die nachstehenden Geschäftsbedingungen Anwendung, gleich ob es sich bei dem Auftraggeber um einen privaten oder gewerblichen Auftragnehmer.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Bei sich widersprechenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben diejenigen des Auftragnehmers vorrangige Geltung.
Handelt der Auftraggeber im Namen eines Eigentümers, muss die Vollmacht des Eigentümers unverzüglich vorgelegt werden. Adressänderungen, auch die des vertretenen Eigentümers, sowie Wechsel des vertretenen Eigentümers sind unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt dies, gelten Zustellungen unter der zuletzt bekannten Adresse als wirksam.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber im Bereich der Graffiti-Entfernung.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die professionelle Graffiti-Entfernung.
Angebotserstellung
Alle vom Auftragnehmer unterbreiteten Angebote sind freibleibend bis zum Vertragsabschluss. Ersatzansprüche gegen den Auftragnehmer aus der Rücknahme eines Angebotes sind ausgeschlossen. Einzelverträge kommen durch den Auftraggeber und Annahme durch den Auftragnehmer zu Stande.
Ein Angebot wird nach einer Besichtigung oder anhand von schriftlicher Beschreibung ,Fotos und Größe der zu reinigenden Fläche erstellt. Mit der Beauftragung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit den angebotenen Leistungen und Preisen.
Mit der Auftragserteilung willigt der Auftraggeber in die Speicherung und Verarbeitung seiner auftragsbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ein.
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer ein Angebot erstellt hat und der Auftraggeber dieses schriftlich angenommen hat.
Bei Auftragserteilung wird eine Bestätigung mit Ausführungstermin zugestellt.
Der Termin für die Ausführung wird bei Bedarf mit dem Kunden abgestimmt.
Der Auftragnehmer bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Verzögerungen durch unvorhersehbare Umstände, z.B. Wetter, werden dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt.
Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Fläche von Graffiti fachgerecht und unter Beachtung der jeweiligen Oberflächenbeschaffenheit zu reinigen. Die genaue Art und Weise der Entfernung wird im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Unsere Dienstleistungen erfolgen in handelsüblicher Qualität und werden von qualifiziertem Personal ausgeführt. Die Durchführung unserer Leistungen setzt voraus, dass die bauseitigen Voraussetzungen durch den Kunden erfüllt sind. Es werden ausschließlich die zuvor benannten Verschmutzungen entfernt. Eine vollständige Reinigung oder eine Angleichung von gereinigten und ungepflegten Flächen erfolgten nur gemäß vertraglich fixierten Bedingungen. Farbunterschiede, die durch unterschiedliche Reinheitsgrade entstehen können, stellen keinen Reklamationsgrund dar und gleichen sich in der Regel im Laufe der Zeit an.
Vor Beginn der Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen wird der Kunde umfassend über potentielle Mängel an den bestehenden Oberflächen aufgeklärt.
Es ist zu beachten, dass stark ausgeprägte, nicht sanierbare Schäden, die auf atmosphärische Ablagerungen zurückzuführen sind, sowie solche, die durch eigenständige Reinigungsversuche des Kunden mit verschiedenen Lösungsmitteln entstanden sind, von jeglicher Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen sind. Diese Klausel gilt ebenfalls für sämtliche Arbeiten, die vom Auftragnehmer durchgeführt werden.
Aufgrund der Vielzahl der auf dem Markt erhältlichen Tinten und Filzmarker können wir keine 100%ige Garantie geben, dass es nicht zu einer Schattenbildung kommt, auch bei geschützten Flächen. In der Graffiti-Szene werden zunehmend Zusätze wie Säuren, starke Lösemittel, spezielle Pigmente und Silbernitrat in die Tinten eingemischt. Diese Zutaten ermöglichen ein tiefes Eindringen in geschützte Untergründe. Die Rückstände oder Schatten, die durch diese veränderten Tinten verursacht wurden, sind zum Teil nicht umkehrbar.
Auftragserfüllung
Nach Auftragsausführung sind die geleisteten Arbeiten vom Auftraggeber oder einem Bevollmächtigten schriftlich im Arbeitsbericht dem Auftragnehmer zu bestätigen.
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, , sobald der Auftraggeber den Arbeitsbericht unterzeichnet hat und nicht unverzüglich schriftlich oder mündlich Einwand erhebt.
Falls der Auftraggeber die Arbeit nicht unmittelbar nach ihrer Fertigstellung abnehmen kann, so wird die Leistung als vertragsgemäß erfüllt angesehen, wenn innerhalb von 24 Stunden kein Einwand erhoben wird.
Dem Auftraggeber nach Abschluss des Auftrags eine Dokumentation per E-Mail zugesandt.
Beanstandungen
Beanstandungen aufgrund unvollständiger oder falscher Ausführung sowie Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen umgehend, spätestens jedoch 5 Tage nach der Ausführung schriftlich mitgeteilt werden. Sobald Mängel entdeckt werden, sind diese umgehend schriftlich zu melden. Der Auftragnehmer ist in diesem Falle zur eigenen Nacherfüllung berechtigt. Wird nicht rechtzeitig schriftlich über Beanstandungen und Mängelrügen informiert, so gilt die ausgeführte Leistung als genehmigt und es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Ein Recht auf Zahlungsverweigerung, ganz oder teilweise, besteht nicht.
Nimmt der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Nachbesserungsmaßnahmen vor, so hat dies den Verlust sämtlicher Mängelansprüche gegen uns zur Folge. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Schadensersatzansprüche, die aus einer schuldhaften Verletzung der Nachbesserungspflicht resultieren, sowie solche, die sich aus der Verletzung von Pflichten im Rahmen von Vertragsverhandlungen ergeben. Auch Schadensersatzansprüche für zugesicherte Eigenschaften sind von diesem Ausschluss betroffen
Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Schäden an mangelhaften Untergründen, empfindlichen Oberflächen oder durch unsachgemäße Vorarbeiten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Darüber hinaus bleibt zu beachten, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen die Haftung des Auftragnehmers nicht beschränken dürfen.
Im Rahmen dieser Vereinbarung wird der Ersatz von Vermögensschäden ausgeschlossen. Die Haftung ist auf einen Betrag von € 10.000,- pro Schadensfall beschränkt.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigende Fläche frei zugänglich ist. Etwaige Vorarbeiten oder Schutzmaßnahmen sind vom Auftraggeber zu treffen. Die Durchführung unserer Leistungen setzt voraus, dass die bauseitigen Voraussetzungen durch den Auftraggeber erfüllt sind. Hierzu gehört die Bereitstellung von Strom, Wasser und gegebenenfalls Gerüsten sowie das Entfernen jeglicher Gegenstände die das Entfernen von Graffiti behindern. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, behalten wir uns vor, die entstehenden Mehrkosten separat in Rechnung zu stellen.
Denkmalgeschützte Gebäude
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über die Vorgaben der Denkmalbehörde und legt die entsprechenden Bescheide vor. Die Ausführung der Arbeiten erfordert eine enge Abstimmung sowie die Zustimmung der Denkmalbehörde, was Änderungen im Auftragsumfang, in der Art der Ausführung und im Kostenrahmen nach sich ziehen kann. Preisangebote sind in diesem Zusammenhang grundsätzlich unverbindlich. Ein Angebot wird dem Auftraggeber nach Abstimmung mit der Denkmalbehörde unterbreitet und bedarf seiner schriftlichen Genehmigung. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Abstimmung und der Einholung der erforderlichen Zustimmung der Denkmalbehörde
Preise und Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels nach Rechnungsstellung zu leisten. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Volksbank Daaden berechnet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem Vertragsverhältnis beruht. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 5 Tagen nach Zugang schriftlich zulässig, andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Bei Aufträgen mit einem Nettoauftragswert von mehr als 500,00 € sind wir berechtigt, mit der Auftragsbestätigung eine Abschlagszahlung in Höhe von 30 % des Nettoauftragswertes zu verlangen. Bei Neukunden ist es möglich, Vorauszahlungen in Höhe des vollen Auftragswertes zu fordern. Vor Begleichung der Vorauszahlung sind wir nicht verpflichtet, Lieferungen oder Leistungen auszuführen. Die Abschlagszahlung wird nach festzulegendem Baufortschritt fällig und hat ohne Skontoabzüge netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt. binnen 5 Werktagen nach Übermittlung zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, unsere Arbeiten einzustellen
Datenschutz
Persönliche Daten des Auftraggebers werden nur im Rahmen der Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen sowie deren Berichtigung oder Löschung zu fordern.
Widerrufsrecht
Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern die Arbeiten noch nicht begonnen haben.
Schlussbestimmungen
HERE TECH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand
Betzdorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
HERE-TECH Solution Steinreinigung
HERE-TECH Solution Steinreinigung Dirk Kosbab, Bahnhofstr. 11, 57567 Daaden
Stand: 23.04.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma HERE-TECH Solution, Inhaber Dirk Kosbab (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Dienstleistungen im Bereich der Steinreinigung, Fugentechnik, Imprägnierung sowie damit verbundene Tätigkeiten.
§ 2 Vertragsschluss und Probefläche
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Unterzeichnung eines Auftragsscheins zustande.
- Die Erstellung einer kostenlosen oder kostenpflichtigen Probefläche dient ausschließlich der Demonstration des erzielbaren Reinigungsergebnisses. Ein Anspruch auf das anschließende Verfugen (Einsanden/Einkehren) der Probefläche besteht nicht, da hierfür eine vollständige Durchtrocknung der Fläche erforderlich ist.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftragsschein.
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Dauer der Arbeiten einen funktionierenden Wasser- und Stromanschluss (230V oder 16A, je nach Vereinbarung) kostenfrei zur Verfügung.
- Die zu bearbeitenden Flächen müssen zum vereinbarten Termin frei von Hindernissen (Gartenmöbel, Pflanztöpfe, Fahrzeuge etc.) sein. Verzögerungen durch Räumungsarbeiten werden nach Aufwand gesondert berechnet.
- Der Auftraggeber hat empfindliche Bauteile (z. B. Glasfassaden, bodentiefe Fenster, empfindliche Pflanzen) vor Arbeitsbeginn zu sichern oder darauf hinzuweisen.
§ 4 Ausführung und Witterung
- Die Steinreinigung sowie insbesondere die Neuverfugung und Imprägnierung sind witterungsabhängig. Bei Regen, Frost oder extremer Hitze behält sich der Auftragnehmer vor, Termine kurzfristig zu verschieben.
- Ein Rücktritt des Auftraggebers aufgrund witterungsbedingter Terminverschiebungen ist ausgeschlossen.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
- Allgemeine Haftung: Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Haftungsausschluss für Vorschäden: Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf die mangelhafte Beschaffenheit der Bausubstanz zurückzuführen sind und erst durch den Reinigungsprozess sichtbar werden (z. B. bereits vorhandene Frostschäden, lose Steine, Haarrisse, mangelhafte Frostschutzschichten oder Setzungserscheinungen).
- Setzungen und Absackungen: Für Setzungserscheinungen oder das Absacken von Pflastersteinen, die durch das Ausspülen von instabilem oder fehlerhaftem Unterbaumaterial während der fachgerechten Reinigung entstehen, wird keine Haftung übernommen.
- Farbabweichungen und Ausblühungen: Natur- und Betonsteine unterliegen natürlicher Verwitterung und Farbschwankungen. Farbunterschiede nach der Reinigung, die durch Materialbeschaffenheit, unterschiedliche Exponierungen oder herstellerbedingte Ausblühungen (Kalkschleier) entstehen, stellen keinen Mangel dar.
- Fleckentfernung: Eine Garantie für die rückstandslose Entfernung tief eingezogener Flecken (z. B. Altöl, Rost, Gerbsäuren) kann nicht gegeben werden, wenn diese das Porensystem des Steins dauerhaft verändert haben.
- Umgebung: Leichte Verschmutzungen an angrenzenden Bauteilen durch Spritzwasser sind verfahrensbedingt unvermeidbar und werden im Rahmen einer groben Reinigung beseitigt. Eine Feinreinigung von Fenstern oder Fassaden ist nicht geschuldet.
- Empfindliche Bereiche: Der Auftraggeber ist verpflichtet, angrenzende sensible Bereiche (z. B. empfindliche Pflanzen, unversiegelte Fassaden, Teiche) zu benennen oder selbst zu schützen. Für Spritzwasser oder Reinigungsrückstände auf ungeschützten angrenzenden Bauteilen übernehmen wir keine Haftung, sofern diese trotz fachgerechter Ausführung entstehen.
- Versiegelungen und Imprägnierungen: Bei der Applikation von Versiegelungen/Imprägnierungen wird keine Haftung für Optik oder Fleckenbildung übernommen, wenn der Stein aufgrund seiner Beschaffenheit (Restfeuchte, Kapillarstruktur) das Mittel ungleichmäßig aufnimmt.
§ 6 Abnahme und Zahlung
- Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.
- Ist der Auftraggeber bei Fertigstellung nicht anwesend, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Beendigung der Arbeiten schriftlich begründete Mängel rügt.
- Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug.
- Der Auftragnehmer weist Arbeitskosten in der Rechnung separat aus, um dem Auftraggeber die steuerliche Geltendmachung gemäß § 35a EStG zu ermöglichen (Voraussetzung: Zahlung per Überweisung).
§ 7 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, der Sitz des Auftragnehmers (Betzdorf).
Wiederrufsrecht
Here-Tech Solution
Einzelunternehmen
Dirk Kosbab
Bahnhofstr.11
57567 Daaden
E-Mail: info@here-tech.de Telefon: 0160 4506522
Wiederrufsbelehrung
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Wiederrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Firma HERE-TECH Solution, Bahnhofstr.11, 57567 Daaden, Telefonnummer: 01604506522 , EMail-Adresse: info@here-tech.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig mit vollständiger Erbringung der Dienstleistungen bei Verträgen über die unentgeltliche Erbringung von Dienstleistungen.
Bei Verträgen über die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen, sofern Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass mit der Erbringung der Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und Sie von uns eine Bestätigung über Ihre Zustimmung und Kenntnis vom vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts.
Einwilligung zum vorzeitigen Beginn der Dienstleistung und Erlöschen des Widerrufsrechts
Ich Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
stimme ausdrücklich zu und verlange, dass Sie mit der Erbringung der
Dienstleistung :_____________________________________________________________
bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung der Dienstleistung durch Sie erlischt.
Datum: _______________________ Unterschrift: _____________________________
Muster
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Firma
HERE-TECH Solution
Bahnhofstr.11
57567 Daaden
E-Mail-Adresse: info@here-tech.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen_________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
________________________________
Name des/der Verbraucher(s)
__________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_____________________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) :___________________
Datum:
