AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma HERE-TECH Solution für die Graffiti-Entfernung.
Vertragsgrundlage
Bei Abschluss eines Vertrages zwischen der Firma Here-Tech Solution (folgend: Auftragnehmer) und dem Kunden (folgend: Auftraggeber) finden die nachstehenden Geschäftsbedingungen Anwendung, gleich ob es sich bei dem Auftraggeber um einen privaten oder gewerblichen Auftragnehmer.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Bei sich widersprechenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben diejenigen des Auftragnehmers vorrangige Geltung.
Handelt der Auftraggeber im Namen eines Eigentümers, muss die Vollmacht des Eigentümers unverzüglich vorgelegt werden. Adressänderungen, auch die des vertretenen Eigentümers, sowie Wechsel des vertretenen Eigentümers sind unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt dies, gelten Zustellungen unter der zuletzt bekannten Adresse als wirksam.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber im Bereich der Graffiti-Entfernung.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die professionelle Graffiti-Entfernung.
Angebotserstellung
Alle vom Auftragnehmer unterbreiteten Angebote sind freibleibend bis zum Vertragsabschluss. Ersatzansprüche gegen den Auftragnehmer aus der Rücknahme eines Angebotes sind ausgeschlossen. Einzelverträge kommen durch den Auftraggeber und Annahme durch den Auftragnehmer zu Stande.
Ein Angebot wird nach einer Besichtigung oder anhand von schriftlicher Beschreibung ,Fotos und Größe der zu reinigenden Fläche erstellt. Mit der Beauftragung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit den angebotenen Leistungen und Preisen.
Mit der Auftragserteilung willigt der Auftraggeber in die Speicherung und Verarbeitung seiner auftragsbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ein.
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer ein Angebot erstellt hat und der Auftraggeber dieses schriftlich angenommen hat.
Bei Auftragserteilung wird eine Bestätigung mit Ausführungstermin zugestellt.
Der Termin für die Ausführung wird bei Bedarf mit dem Kunden abgestimmt.
Der Auftragnehmer bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Verzögerungen durch unvorhersehbare Umstände, z.B. Wetter, werden dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt.
Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Fläche von Graffiti fachgerecht und unter Beachtung der jeweiligen Oberflächenbeschaffenheit zu reinigen. Die genaue Art und Weise der Entfernung wird im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Unsere Dienstleistungen erfolgen in handelsüblicher Qualität und werden von qualifiziertem Personal ausgeführt. Die Durchführung unserer Leistungen setzt voraus, dass die bauseitigen Voraussetzungen durch den Kunden erfüllt sind. Es werden ausschließlich die zuvor benannten Verschmutzungen entfernt. Eine vollständige Reinigung oder eine Angleichung von gereinigten und ungepflegten Flächen erfolgten nur gemäß vertraglich fixierten Bedingungen. Farbunterschiede, die durch unterschiedliche Reinheitsgrade entstehen können, stellen keinen Reklamationsgrund dar und gleichen sich in der Regel im Laufe der Zeit an.
Vor Beginn der Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen wird der Kunde umfassend über potentielle Mängel an den bestehenden Oberflächen aufgeklärt.
Es ist zu beachten, dass stark ausgeprägte, nicht sanierbare Schäden, die auf atmosphärische Ablagerungen zurückzuführen sind, sowie solche, die durch eigenständige Reinigungsversuche des Kunden mit verschiedenen Lösungsmitteln entstanden sind, von jeglicher Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen sind. Diese Klausel gilt ebenfalls für sämtliche Arbeiten, die vom Auftragnehmer durchgeführt werden.
Aufgrund der Vielzahl der auf dem Markt erhältlichen Tinten und Filzmarker können wir keine 100%ige Garantie geben, dass es nicht zu einer Schattenbildung kommt, auch bei geschützten Flächen. In der Graffiti-Szene werden zunehmend Zusätze wie Säuren, starke Lösemittel, spezielle Pigmente und Silbernitrat in die Tinten eingemischt. Diese Zutaten ermöglichen ein tiefes Eindringen in geschützte Untergründe. Die Rückstände oder Schatten, die durch diese veränderten Tinten verursacht wurden, sind zum Teil nicht umkehrbar.
Auftragserfüllung
Nach Auftragsausführung sind die geleisteten Arbeiten vom Auftraggeber oder einem Bevollmächtigten schriftlich im Arbeitsbericht dem Auftragnehmer zu bestätigen.
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, , sobald der Auftraggeber den Arbeitsbericht unterzeichnet hat und nicht unverzüglich schriftlich oder mündlich Einwand erhebt.
Falls der Auftraggeber die Arbeit nicht unmittelbar nach ihrer Fertigstellung abnehmen kann, so wird die Leistung als vertragsgemäß erfüllt angesehen, wenn innerhalb von 24 Stunden kein Einwand erhoben wird.
Dem Auftraggeber nach Abschluss des Auftrags eine Dokumentation per E-Mail zugesandt.
Beanstandungen
Beanstandungen aufgrund unvollständiger oder falscher Ausführung sowie Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen umgehend, spätestens jedoch 5 Tage nach der Ausführung schriftlich mitgeteilt werden. Sobald Mängel entdeckt werden, sind diese umgehend schriftlich zu melden. Der Auftragnehmer ist in diesem Falle zur eigenen Nacherfüllung berechtigt. Wird nicht rechtzeitig schriftlich über Beanstandungen und Mängelrügen informiert, so gilt die ausgeführte Leistung als genehmigt und es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Ein Recht auf Zahlungsverweigerung, ganz oder teilweise, besteht nicht.
Nimmt der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Nachbesserungsmaßnahmen vor, so hat dies den Verlust sämtlicher Mängelansprüche gegen uns zur Folge. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Schadensersatzansprüche, die aus einer schuldhaften Verletzung der Nachbesserungspflicht resultieren, sowie solche, die sich aus der Verletzung von Pflichten im Rahmen von Vertragsverhandlungen ergeben. Auch Schadensersatzansprüche für zugesicherte Eigenschaften sind von diesem Ausschluss betroffen
Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Schäden an mangelhaften Untergründen, empfindlichen Oberflächen oder durch unsachgemäße Vorarbeiten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Darüber hinaus bleibt zu beachten, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen die Haftung des Auftragnehmers nicht beschränken dürfen.
Im Rahmen dieser Vereinbarung wird der Ersatz von Vermögensschäden ausgeschlossen. Die Haftung ist auf einen Betrag von € 10.000,- pro Schadensfall beschränkt.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigende Fläche frei zugänglich ist. Etwaige Vorarbeiten oder Schutzmaßnahmen sind vom Auftraggeber zu treffen. Die Durchführung unserer Leistungen setzt voraus, dass die bauseitigen Voraussetzungen durch den Auftraggeber erfüllt sind. Hierzu gehört die Bereitstellung von Strom, Wasser und gegebenenfalls Gerüsten sowie das Entfernen jeglicher Gegenstände die das Entfernen von Graffiti behindern. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, behalten wir uns vor, die entstehenden Mehrkosten separat in Rechnung zu stellen.
Denkmalgeschützte Gebäude
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über die Vorgaben der Denkmalbehörde und legt die entsprechenden Bescheide vor. Die Ausführung der Arbeiten erfordert eine enge Abstimmung sowie die Zustimmung der Denkmalbehörde, was Änderungen im Auftragsumfang, in der Art der Ausführung und im Kostenrahmen nach sich ziehen kann. Preisangebote sind in diesem Zusammenhang grundsätzlich unverbindlich. Ein Angebot wird dem Auftraggeber nach Abstimmung mit der Denkmalbehörde unterbreitet und bedarf seiner schriftlichen Genehmigung. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Abstimmung und der Einholung der erforderlichen Zustimmung der Denkmalbehörde
Preise und Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels nach Rechnungsstellung zu leisten. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Volksbank Daaden berechnet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem Vertragsverhältnis beruht. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 5 Tagen nach Zugang schriftlich zulässig, andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Bei Aufträgen mit einem Nettoauftragswert von mehr als 500,00 € sind wir berechtigt, mit der Auftragsbestätigung eine Abschlagszahlung in Höhe von 30 % des Nettoauftragswertes zu verlangen. Bei Neukunden ist es möglich, Vorauszahlungen in Höhe des vollen Auftragswertes zu fordern. Vor Begleichung der Vorauszahlung sind wir nicht verpflichtet, Lieferungen oder Leistungen auszuführen. Die Abschlagszahlung wird nach festzulegendem Baufortschritt fällig und hat ohne Skontoabzüge netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt. binnen 5 Werktagen nach Übermittlung zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, unsere Arbeiten einzustellen
Datenschutz
Persönliche Daten des Auftraggebers werden nur im Rahmen der Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen sowie deren Berichtigung oder Löschung zu fordern.
Widerrufsrecht
Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern die Arbeiten noch nicht begonnen haben.
Schlussbestimmungen
HERE TECH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand
Betzdorf
